Handbuch
zum Co-Counseln (Co-Counselling)

Grundlegende Arbeitsweisen

Grundlegende Arbeitsweisen
für den, der an sich arbeitet, der mit sich zu Rate geht ('Klient')

o Arbeiten mit dem Bewusstsein des eigenen Werts, der eigenen Fähigkeiten
(Ich bin mehr als der Mensch, dem jetzt etwas fehlt! Dieser Glaube, diese Überzeugung lassen mich co-counseln.)
o Balance der Aufmerksamkeit
(Arbeiten mit dem Bewusstsein, in einer sicheren Situation zu sein und von dort aus unsichere, belastende Situationen nacherleben und klären zu können.)
o Spannungen loswerden, entladen
(Entlastung von emotionalem Stress ermöglicht klares Denken.)
o Arbeiten an Mustern
(Wahrnehmungs- Interpretations- und Verhaltensmuster.)
o Kreativer Prozess
(Ich habe Fähigkeiten, ich habe Bedingungen - wie gehe ich mit dem um, was sichtbar geworden ist?)
o Neues ausprobieren
(In einer Co-Counsel-Sitzung neues Denken und Probehandeln mit dem Ziel, überall die Möglichkeiten für neues Wahrnehmen und neues Handeln auszuprobieren.)

Grundlegende Arbeitsweisen
für den Unterstützer ('Counseler')

Freie Aufmerksamkeit für den Anderen ist die Grundlage jeder Co-Counsel-Sitzung.

Die Technik dabei ist: Der Counseler hört konzentriert zu. Er ist dem Klienten zugewandt und schaut ihn an. Er ist präsent und nimmt teil am Prozess des Anderen.

Die Haltung ist: Das Geben der freien Aufmerksamkeit geschieht aus einer positiven Einstellung gegenüber dem Prozess des Klienten heraus. So entstehen für den Klienten der Raum und die Sicherheit sich mit eigenen Seiten, den dunklen und den hellen, auseinander zusetzen. Solche Achtung vor der Würde des Anderen entwickelt sich beim Co-Counseln durch die Erfahrungen, die man in den wechselnden Rollen macht. Die freie Aufmerksamkeit und das Vertrauen des Counselers unterstützt den Klienten darin, an die in ihm liegenden Kräfte für seinen ganz persönlichen Weg der Entwicklung zu glauben. Er hat für diesen Prozess einen Zeugen, der die Arbeit für ihn wirklicher und damit gewichtiger macht. Freie Aufmerksamkeit heißt: Annehmen des Anderen ohne Wertung und Beurteilung.
Deshalb ist freie Aufmerksamkeit frei davon zu urteilen oder zu wissen, was gut für den Anderen ist. Freie Aufmerksamkeit erschafft einen einladenden Raum für den Anderen, er selbst zu sein. Hier kann er zu sich kommen, sich wahrnehmen und sich ausprobieren. Bereits in dieser Aufmerksamkeit für den Anderen - ohne ihn sich selbst gleich machen zu wollen - liegt eine wichtige Form von Unterstützung.
Deshalb gibt es in Co-Counsel-Sitzungen auch keine Ratschläge, Zusammenfassungen oder Urteile für den Anderen. Allerdings werden dem Klienten Vorschläge (Interventionen) gemacht, was er in der Sitzung ausprobieren kann, um weiter zu kommen.

 

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